Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.       Beratungsstelle

                                                                                                                                                                               seit 1994

                            

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Aktualisierung am 07.01.2009

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... beim Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.  - Beratungsstelle -  Markelfinger Str. 26 in 78315 Radolfzell

Im Rahmen der Beratungsbefugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen, die im StBerG § 4 Nr.11 geregelt sind, wird von uns Ihre Einkommensteuererklärung erstellt, führen wir Beratungen zur Steuerklassenwahl durch und legen Rechtsbehelfe bei fehlerhaften Steuerbescheiden einschließlich bis zum Finanzgericht ein.

Unser Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für seine Mitglieder. Die Steuerhilfe erfolgt nach § 4 Nr.11 StBerG und wird sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen der Werbung ausgeübt.

Informieren Sie sich über unseren Lohnsteuerhilfeverein, über den Umfang unserer Steuerhilfe,  wie auch über Abgabetermine und über die benötigten Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.

Die Steuerhilfe ist sehr wichtig für Sie, daher möchten wir Sie herzlich einladen, sich mit unserer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. vertraut zu machen.

 

 

 

    -   Wir wünschen allen Besuchern ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2009   -